Für Verbraucher steht das Siegel Made in Germany als Synonym für hohe Qualität. Viele denken an deutsche Ingenieurskunst, Erfindergeist, modernste technische Standards und Zuverlässigkeit.
Aus diesem Grund sind Verbraucher bereit mehr für ein Produkt zu bezahlen. Für viele Hersteller ist es daher sehr attraktiv diese Kennzeichnung für die eigenen Produkte zu verwenden.
Aber welche Anforderungen müssen Händler und Hersteller erfüllen,
damit es sich um ein Produkt Made in Germany handelt?
Die Wertschöpfungskette als Indiz
Hier ist der Herstellungsprozess entscheidend. Grundsätzlich wird für die Bezeichnung „Made in Germany“ die Herstellung in Deutschland verlangt. Die gewichtigsten Bestandteile in der Herstellung eines Produktes, wie Entwicklung, Design, Produktion und Qualitätssicherung finden ausschließlich in Deutschland statt.
1. Entwicklung
In der Entwicklung fließen unterschiedlichste Faktoren, wie Produktanforderungen beim Kunden, Materialien, Wirtschaftlichkeit, usw. zusammen. Alle diese Punkte werden analysiert und für die Konzeption des Produktes herangezogen.
2. Design
Der optische Faktor spielt eine große Rolle bei der Entscheidung vor dem Kauf und auch bei der Verwendung des Produktes. Durch ein durchdachtes, modernes und reduziertes Design wird eine einfache und komfortable Nutzung des Produktes gewährleistet.
3. Produktion
Der wichtigste und größte Bestandteil der Wertschöpfungskette bei einem Made in Germany Produkt ist die Fertigung. Die perfekte Zusammenarbeit von Mensch, Maschine und Werkzeug ist Voraussetzung für höchste Präzision und Qualität.
4. Qualitätssicherung
Durch jahrelange Erfahrung und geschultes Personal wird die Qualität der Produkte durch ausgiebige Prüfungen und Tests gewährleistet.
rechtliche Grundlagen
Eine exakte Regelung, wie hoch der in Deutschland erzeugte Anteil der Wertschöpfungskette sein muss, existiert weder auf nationaler, noch europäischer Ebene. Doch einige Gerichtsurteile geben einen rechtlichen Anhaltspunkt zur Herkunftsbezeichnung Made in Germany.
Den Anfang machte das Oberlandesgericht Stuttgart im Jahre 1995 und legte die maßgeblichen Kriterien für die Bezeichnung Made in Germany fest. 2002 wurde dieses Urteil durch das Landgericht Stuttgart nochmals konkretisiert. Entscheidend sind folgende drei Aspekte:
Der Zukauf einzelner weniger Komponenten im Ausland ist erlaubt, wenn diese nicht entscheidend für die maßgebenden Eigenschaften des Endproduktes sind.
Anforderungen für die Verwendung unseres Made in Germany Siegels
Die Initiative Made in Germany gibt über die gesetzlichen Vorgaben hinaus einen Anteil der in Deutschland erbrachten Wertschöpfungskette von 100Prozent vor. Von diesem Wert exkludiert sind die Rohstoffe aufgrund der teilweise mangelhaften heimischen Verfügbarkeit und daraus resultierender Importabhängigkeit.
Hierdurch erfolgt eine klare Abgrenzung zu anderen Anbietern, die sich an den gesetzlichen Richtwerten orientieren. Das Vertrauen der Kunden, sowie der hervorragende internationale Ruf sollen durch die strengeren Richtlinien weiter bestärkt werden.